Nachdem er für kurze Zeit arbeitslos gewesen war (MI-act. 45), trat er im Dezember 2007 eine Vollzeitstelle als Mechaniker an (MI-act. 51) und arbeitete anschliessend bei einer Garage als Automechaniker (MI-act. 64). Ab 2009 machte sich der Beschwerdeführer selbstständig und war Gesellschafter und Geschäftsführer der F. GmbH (MI-act. 71 f.). Über diese Gesellschaft wurde am 30. April 2013 der Konkurs eröffnet und am 23. Juli 2015 wurde sie aus dem Handelsregister gelöscht ([https://…]; vgl. act.