Mithin ist festzustellen, dass der Beschwerdeführer in den vergangenen zwei Jahren über Fr. 11'000.00 aufgewendet hat, um in Absprache mit dem zuständigen Betreibungsamt seine laufenden betreibungsrechtlichen Verbindlichkeiten zu bedienen. Gleichwohl ist in diesem Zeitraum der Betrag der nicht getilgten Verlustscheine, die in Q. gegen ihn ausgestellt werden mussten, nochmals um mehr als Fr. 21'000.00 angestiegen (Stand per 27. Februar 2020: Fr. 94'302.25; Stand per 19. November 2021: Fr. 116'284.94). Die nicht getilgten Verlustscheine, welche in R. gegen ihn registriert sind, belaufen sich derweil seit dem 23. März 2020 unverändert auf Fr. 99'198.30 (siehe zum Ganzen oben).