Der Beschwerdeführer bringt in seiner Beschwerde vor, er habe anfangs 2020 begonnen, "den Schuldenberg abzubauen" (act. 27; vgl. auch act. 25). Nachdem ihn das Verwaltungsgericht aufgefordert hatte, zum Stand seiner Sanierungsbemühungen Stellung zu nehmen und eine Aufstellung über die bisher geleisteten Schuldenrückzahlungen einzureichen, hielt er mit Eingabe vom 9. Dezember 2021 fest, den Kontoauszügen des Betreibungsamts Q. für die Jahre 2020 und 2021 könne entnommen werden, dass er sich seit längerer Zeit um eine Sanierung seiner Schulden bemühe bzw. regelmässige Abschlagszahlungen leiste (act. 42, 45).