Seither steht er unter dem Druck der durch das Obergericht im Rahmen der teilbedingten Strafausfällung verhängten vierjährigen Probezeit, welche bis heute andauert (MI-act. 564). Seit dem Schreiben des MIKA vom 14. Februar 2020 betreffend die Prüfung ausländerrechtlicher Massnahmen (MI-act. 589) kommt noch der Druck des vorliegenden migrationsrechtlichen Verfahrens hinzu. Ferner ist zu berücksichtigen, dass er am 7. Januar 2022 den Strafvollzug in Halbgefangenschaft angetreten hat, welcher bis zum 3. September 2022 andauern soll (act. 95 ff.).