Allerdings stand er dabei zunächst unter dem Druck des laufenden Strafverfahrens, welches am 19. September 2017 zur Anklage durch die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau (MIact. 524), am 22. Februar 2018 zum erstinstanzlichen Strafurteil des Bezirksgerichts Lenzburg (MI-act. 531) und am 23. Januar 2019 zum Urteil des Obergerichts führte. Seither steht er unter dem Druck der durch das Obergericht im Rahmen der teilbedingten Strafausfällung verhängten vierjährigen Probezeit, welche bis heute andauert (MI-act. 564).