sämtliche zwischenzeitlich begangenen Übertretungen als Bagatellen qualifiziert, ist ihm ein weitgehendes Wohlverhalten seit März 2017, mithin seit fünf Jahren, zu attestieren. Allerdings stand er dabei zunächst unter dem Druck des laufenden Strafverfahrens, welches am 19. September 2017 zur Anklage durch die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau (MIact. 524), am 22. Februar 2018 zum erstinstanzlichen Strafurteil des Bezirksgerichts Lenzburg (MI-act. 531) und am 23. Januar 2019 zum Urteil des Obergerichts führte.