569 f., 123 ff., 207 ff., 213 ff., 523 ff.), Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen (MI-act. 569 f.) und Ungehorsams als Schuldner im Betreibungs- und Konkursverfahren (MI-act. 569 f., 205 f., 216 ff., 523 ff.) zeigen sodann, dass sich der Beschwerdeführer jahrelang auch um direkte, individuell-konkrete Anordnungen der Behörden foutiert hat. Gleiches gilt im Übrigen für das wiederholte Nichtbezahlen strassenverkehrsrechtlicher Übertretungsbussen, durch welches er einen Teil seiner Strafbefehle erwirkte.