am 9. März 2017 die letzte der durch das Obergericht abgeurteilten Straftaten beging, waren bereits weitere 14 Strafbefehle gegen ihn ergangen, mit denen er zu weiteren Geldstrafen von zusammengezählt 180 Tagessätzen und weiteren Bussen im Gesamtumfang von Fr. 2'370.00 verurteilt worden war (MI-act. 530, 563 f.). Bis heute sind im Übrigen sechs weitere rechtskräftige Strafbefehle mit Bussen im Gesamtumfang von Fr. 800.00 hinzugekommen (siehe zum Ganzen vorne lit.