perverletzung legte das Obergericht folgenden Sachverhalt zugrunde: Das Opfer kam in die Garage des Beschwerdeführers, welcher sich weigerte, ohne Vorauszahlung das Auto des Opfers vorzuführen. Nach einer verbalen Auseinandersetzung stiess ihn das Opfer mit beiden Händen weg, worauf er dem Opfer zwei Mal mit der Hand ins Gesicht schlug, sodass es - 16 -