5.2.1.3.2. Die Verurteilung des Beschwerdeführers durch das Obergericht vom 23. Januar 2019 erfolgte wegen mehrfacher Veruntreuung, einfacher Körperverletzung, mehrfachen Ungehorsams als Schuldner im Betreibungsund Konkursverfahren, Überlassens eines Motorfahrzeugs ohne Versicherungsschutz, Überlassens eines Motorfahrzeugs ohne Kontrollschilder, Nichtabgabe von Fahrzeugausweisen und Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung, Erschleichens von Ausweisen durch unrichtige Angaben sowie fahrlässigen Überschreitens der signalisierten Höchstgeschwindigkeit innerorts (MI-act. 523 ff.).