Mit Instruktionsverfügung vom 10. November 2021 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, dem Verwaltungsgericht betreffend seine aktuelle berufliche und wirtschaftliche Situation diverse Angaben zu machen und Unterlagen einzureichen (act. 41 ff.). Der Beschwerdeführer kam dem mit Eingabe seines Rechtsvertreters vom 9. Dezember 2021 teilweise nach (act. 44 ff.). Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 28. März 2022 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: