zu einer Busse von Fr. 60.00 (MI-act. 494 f.); - mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Kanton Solothurn vom 14. Dezember 2017 wegen Überschreitens der signalisierten Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn um 11 km/h nach Abzug der Sicherheitsmarge zu einer Busse von Fr. 120.00 (MI-act. 496 f.); - mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Kanton Solothurn vom 23. Juli 2018 wegen Überschreitens der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit innerorts um 8 km/h nach Abzug der Sicherheitsmarge zu einer Busse von Fr. 120.00 (MI-act.