4 km/h nach Abzug der Sicherheitsmarge bzw. um 9 km/h nach Abzug der Sicherheitsmarge zu einer Busse von Fr. 160.00 (MI-act. 237 ff.); - mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Kanton Solothurn vom 26. April 2016 wegen Überschreitens der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit innerorts um 8 km/h nach Abzug der Sicherheitsmarge sowie mehrfachen Überschreitens der signalisierten Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn um 13 km/h nach Abzug der Sicherheitsmarge bzw. um 17 km/h nach Abzug der Sicherheitsmarge zu einer Busse von Fr. 420.00 (MI-act. 249 ff.); - mit Strafbefehl der Bundesanwaltschaft vom 22. Februar 2017 wegen