207 ff.); - mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 17. September 2014 wegen Ungehorsams als Schuldner im Betreibungs- und Konkursverfahren zu einer Busse von Fr. 300.00 (MI-act. 205 f.); - mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 3. November 2014 wegen Nichtabgabe von Fahrzeugausweis und Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à Fr. 60.00 (MI-act. 213 ff.); - mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 24. November 2014 wegen Verwendens eines Telefons ohne Freisprechanlage während der Fahrt zu einer Busse von Fr. 100.00 (MI-act.