177 f.); - mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 25. August 2014 wegen Veruntreuung, Führens eines Motorfahrzeugs ohne Versicherungsschutz, Inverkehrbringens eines Fahrzeugs ohne Fahrzeugausweis und Kontrollschilder sowie Nichtabgabe von Fahrzeugausweis und Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à Fr. 30.00 und einer Busse von Fr. 100.00 (MI-act. 207 ff.); - mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 17. September 2014 wegen Ungehorsams als Schuldner im Betreibungs- und Konkursverfahren zu einer Busse von Fr. 300.00 (MI-act.