SR 831.10) zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen à Fr. 60.00 (MI-act. 113 f.); - mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 22. März 2013 wegen Nichtabgabe von Fahrzeugausweis und Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen à Fr. 40.00 (MI-act. 123 ff.); -4-