trotz Entzugs sowie mehrfacher Nichtabgabe von Fahrzeugausweis und Kontrollschildern zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à Fr. 60.00 und einer Busse von Fr. 300.00 (MI-act. 569 f.); - mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 4. April 2012 wegen Nichttragens der Sicherheitsgurten durch die Mitfahrerin oder den Mitfahrer zu einer Busse von Fr. 60.00 (MI-act.