Bei einem Energieheizpreis von 4.60 Rp. / kWh, zu dem der Zuschlag erteilt wurde, ergibt sich ein Auftragswert von Fr. 93'840.00 pro Jahr und bei der vorgesehenen zweijährigen Vertragsdauer von insgesamt Fr. 187'680.00. Der Streitwert beträgt somit Fr. 18'760.00. Bei einem Streitwert bis Fr. 20'000.00 liegt der Rahmen für die Entschädigung zwischen Fr. 600.00 bis Fr. 4'000.00 (§ 8a Abs. 1 lit. a - 15 -