3.4. 3.4.1. Die Beschwerdeführerin vertritt den Standpunkt, bei der Zuschlagserteilung an den "kantonsinternen" Forstbetrieb durch eine kantonale Dienststelle handle es sich faktisch um eine unzulässige "In-house"-Vergabe, "der der Mantel des Submissionsverfahrens umgelegt" worden sei (Beschwerde, S. 17). Die Vergabestelle verneint eine faktische In-house-Vergabe, da einerseits der Kanton den Forstbetrieb C. nicht wie eine eigene Dienststelle kontrollieren könne, sondern eine Einigung unter allen Vertragspartnern nö- - 11 -