3.3.3. Der Forstbetrieb C. befindet sich vollständig in öffentlicher Hand, konkret des Kantons Aargau und der beteiligten Einwohner- und Ortsbürgergemeinden (vgl. auch oben Erw. II/3.2). Die Teilnahme von staatlichen oder staatlich beherrschten Anbietern an öffentlichen Submissionsverfahren wird zwar als grundsätzlich zulässig erachtet, sie ist aber unter den Aspekten der Wettbewerbsneutralität und der Gleichbehandlung der Anbietenden nicht unproblematisch. Das Bundesgericht hat sich zur Teilnahme von Anbietern mit staatlichem Hintergrund an Vergabeverfahren in BGE 143 II 425, Erw.