Die in Bezug auf die Mehrwertsteuer nicht privilegierten Konkurrenten müssen mit ihren Preisangeboten einen Preisvorsprung des Forstbetriebs C. von 7.7 % aufholen, um überhaupt eine Chance auf den Zuschlag zu haben. Dieser Nachteil wirkt sich vorliegend umso stärker aus als der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist. Das Vorgehen steht nicht nur im Widerspruch mit den Grundsätzen der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung der Anbieter, sondern auch mit der mit dem Vergaberecht angestrebten Förderung des wirksamen und fairen Wettbewerbs. Die Steuerausnahme für Leistungen gemäss Art. 21 Abs. 2 Ziff.