3. 3.1. Weder das SubmD noch die aIVöB enthalten ausdrückliche Vorgaben darüber, ob beim Zuschlag der Angebotspreis bzw. die bereinigte Angebotssumme mit oder ohne Mehrwertsteuer zu berücksichtigen ist. Einzig im Zusammenhang mit den für die Wahl des Verfahrens relevanten Schwellenwerten bestimmen § 8 Abs. 5 SubmD und Art. 7 Abs. 1ter aIVöB, dass die (eidgenössische) Mehrwertsteuer bei der Schätzung bzw. Berechnung des Auftragswerts nicht zu berücksichtigen ist (vgl. ferner § 2 der Vergaberichtlinien [VRöB] zur aIVöB). In der Praxis sind denn auch beide Vorgehensweisen verbreitet.