Die Vergabestelle begründete die Zuschlagserteilung in der Vergabeverfügung vom 4. August 2021 damit, dass der Zuschlag an das wirtschaftlich günstigste Angebot erfolgt sei. Die Prüfung der eingegangenen Angebote habe ergeben, dass von den eingeladenen Forstbetrieben einzig der Forstbetrieb C. für die Lieferung von Holzschnitzeln zugunsten der Justizvollzugsanstalt Lenzburg von der Mehrwertsteuer ausgenommen sei.