Die Vergabestelle hat zudem einen wirksamen Wettbewerb zu gewährleisten (Art. 11 lit. b aIVöB; vgl. auch § 1 Abs. 1 Satz 1 SubmD). 2. 2.1. Gemäss der Offertanfrage vom 17. Mai 2021 sollte die Vergabe der Holzschnitzellieferung "an denjenigen Anbieter, der das wirtschaftlich günstigste Angebot für den Heizenergiepreis (Rp. / kWh) offeriert" erfolgen. Anzugeben war der Offertpreis als Heizenergiepreis (= Schnitzel, Transport, inkl. Entsorgung Asche) bei einem (angenommenen) Kesselwirkungsgrad von 85 % in Rp. / kWh (Offertanfrage, S. 5). Weitere Zuschlagskriterien nach § 18 Abs. 2 SubmD wurden nicht festgelegt.