I. 1. Am 1. Juli 2021 sind die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. November 2019 (IVöB; SAR 150.960) und das Dekret über das öffentliche Beschaffungswesen vom 23. März 2021 (DöB; SAR 150.920) in Kraft getreten. Gemäss der Übergangsbestimmung von Art. 64 Abs. 1 IVöB werden Vergabeverfahren, die vor Inkrafttreten dieses Konkordats eingeleitet wurden, nach bisherigem Recht zu Ende geführt. Die angefochtene Verfügung erging am 4. August 2021; das ihr zugrundeliegende Vergabeverfahren "Vergabe der Holzschnitzellieferung JVA Lenzburg ab 1.9.2022 für 2 Jahre" wurde mit Offertanfrage vom 17. Mai 2021 eingeleitet (vgl. lit.