7. In ihrer Duplik vom 7. Oktober 2021 wiederholte die Justizvollzugsanstalt Lenzburg den Antrag auf Abweisung der Beschwerde. 8. Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg entschieden (vgl. § 7 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: