Gemäss Vergabestelle wurden die Baumeisterarbeiten Ende Mai 2015 beendet (Beschwerdeantwort, S. 6). Gemessen an den eigenen Vorgaben der Vergabestelle trifft der Vorwurf der Beschwerdeführerin, das fragliche Referenzobjekt sei "veraltet" (im Sinne von "zu alt"), zu.