Erw. 4.2.1). Als Referenzen zulässig waren nach dem Wortlaut dieser Bestimmung somit im Zeitraum zwischen Anfang Dezember 2015 und Anfang 2020 ausgeführte Referenzobjekte. Mit den Arbeiten für das Referenzprojekt 1 wurde nach Angaben der Beschwerdegegnerin im Oktober 2014 begonnen (vgl. Offerte der Beschwerdegegnerin). Die Abnahme des Werks erfolgte am 2. September 2015; die letzten Mängelbehebungsarbeiten wurden Ende Oktober 2015 ausgeführt (Beschwerdeantwort Beschwerdegegnerin, S. 6; Abnahmeprotokoll vom 2. September 2015 [Beschwerdeantwortbeilage 7 der Vergabestelle]; ferner: Duplik Beschwerdegegnerin, S. 2 f.). Zum Zeitpunkt der Offerteingabe vom 3. Dezember 2020 lagen die