631 mit Hinweis). In Bezug auf die Gültigkeit von innerhalb einer bestimmten Zeitspanne realisierten Referenzobjekten hat das Verwaltungsgericht in einem früheren Zwischenentscheid (Verfügung vom 25. Januar 2019 [WBE.2018.453], Erw. 5.4) ausdrücklich Folgendes festgehalten: Die Realisierung des Referenzobjekts […] erfolgte von August 2012 bis Juni 2013. Damit erfüllte das fragliche Referenzobjekt zum Zeitpunkt der Offerteingabe (Anfang Oktober 2018) das Erfordernis der Realisierung in den letzten fünf Jahren nicht mehr. Es ist um einige Monate zu alt.