Replik, S. 3 ff.). Demgegenüber vertreten sowohl die Vergabestelle als auch die Beschwerdegegnerin den Standpunkt, dass das Referenzobjekt "Mischwasserbehandlung ARA C." in der gewünschten Zeitspanne von fünf Jahren liege und die Eignungskriterien erfüllt seien, weshalb kein Ausschlussgrund vorliege (Beschwerdeantwort Vergabestelle, S. 5 ff.; Beschwerdeantwort Beschwerdegegnerin, S. 5 ff.; Duplik Beschwerdegegnerin, S. 2 f.). Des Weiteren reichte die Beschwerdegegnerin im Verlaufe des Verwaltungsgerichtsverfahrens am 17. März 2021 ein weiteres Referenzprojekt ein, wobei sie ausführte, auch dieses erfülle die Eignungskriterien gemäss Ausschreibung.