Beschwerdeantwortbeilage 6 der Vergabestelle]), und sie nimmt auch Bezug auf diesen Beschluss. Gemäss Kompetenzdiagramm als Anhang zum Or- ganisations- und Geschäftsführungsreglement (OGR) des Abwasserverbands C. entscheidet der Vorstand über Investitionsvergaben (Planung, Ausführung) > 50'000 Franken (Ziffer 3.7). Insofern ist davon auszugehen, dass ein kompetenzgemäss erlassener Vergabebeschluss vorliegt. Dem Geschäftsführer kommt gemäss Ziffer 4 OGR die operative Führungsverantwortung zu. Zu seinen Aufgaben gehört u.a. auch die Realisierung von Bau- und Sanierungsvorhaben (vgl. Beschwerdeantwortbeilage 5 der Vergabestelle).