2.4.3. Im vorliegenden Fall ist die Mitteilung des Vergabeentscheids nicht durch die E. AG, welche das Vergabeverfahren begleitet bzw. durchgeführt hat, erfolgt, sondern durch den Geschäftsführer des Abwasserverbands C. Der von ihm unterzeichneten Mitteilung vom 18. Januar 2021 liegt der Beschluss des Vorstandes des Abwasserverbandes C. vom 15. Januar 2021 zugrunde, womit die Baumeisterarbeiten an die B. vergeben wurden (Protokoll über die Korrespondenzbeschlüsse 1/21 vom 15. Januar 2021 [Beschwerdeantwortbeilage 6 der Vergabestelle]), und sie nimmt auch Bezug auf diesen Beschluss.