7. Mit Eingabe vom 17. März 2021 reichte die B. ein weiteres Referenzprojekt ein, verbunden mit dem Antrag, dieses gemeinsam mit dem vorliegenden Schreiben zu den Akten zu erkennen. 8. Mit Verfügung vom 19. März 2021 wurde der Beschwerdeführerin beschränkte Akteneinsicht gewährt. 9. Die Beschwerdeführerin reichte am 6. April 2021 eine Replik ein, mit welcher sie an den Rechtsbegehren der Beschwerde vom 28. Januar 2021 festhielt. 10. Mit Duplik vom 23. April 2021 stellte die B. folgende Rechtsbegehren: -4- 1. Die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann.