MWSt) eingereicht. Am 15. Januar 2021 beschloss der Vorstand des Abwasserverbands C. (Korrespondenzbeschluss), die Baumeisterarbeiten an die B. zum Preis von Fr. 2'923'212.95 zu vergeben. Der A. wurde die anderweitige Auftragsvergabe mit Verfügung vom 18. Januar 2021 ohne Rechtsmittelbelehrung mitgeteilt (Zustellung per E-Mail am gleichen Tag). B. 1. Dagegen erhob die A. mit Eingabe vom 28. Januar 2021 Beschwerde beim Verwaltungsgericht mit den folgenden Rechtsbegehren: 1. Es sei der angefochtene Entscheid aufzuheben und das Submissionsverfahren zu dessen korrekten Durchführung an die Vorinstanz zurückzuweisen.