2. Der Einspracheentscheid vom 16. Dezember 2020 wird aufgehoben und die Angelegenheit zur Neubeurteilung im Sinne der Erwägungen an die Steuerkommission X. zurückgewiesen. 3. Die Kosten des Rekursverfahrens trägt der Staat. 4. Es wird eine Parteientschädigung von CHF 1'000.00 (inkl. 7.7 % MWST) ausgerichtet. Auf die Begründung wird, soweit erforderlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. -3-