Mit Blick auf das Kindswohl ist weiter zu berücksichtigen, dass den zuständigen Sozialbehörden und Schulpersonen zufolge die Kinder in ihrer Entwicklung merklich davon profitiert haben und weiterhin davon profitieren, dass seit März 2020 der Beschwerdeführer ihre Betreuung und Erziehung übernommen hat. Eine Rückkehr in die Obhut ihrer Mutter würde bedeuten, dass sich die Kinder zum zweiten Mal innert weniger als drei Jahren an eine neue primäre Erziehungs- und Betreuungsperson gewöhnen müssten, was dem allgemeinen kindlichen Bedürfnis nach stabilen Verhältnissen zuwiderliefe.