Kindsmutter "mit der Betreuung von 5 Kinder[n] höchstwahrscheinlich überfordert" und würde Unterstützung in Form flankierender Massnahmen benötigen (act. 62). Zur Situation vor dem Wegzug der Kinder mit dem Beschwerdeführer halten die Sozialen Dienste fest (act. 61): a. Überforderung der Kindsmutter im Alltag und Umgang mit den Kindern, einhalten von z.B. Schulzeiten (Kinder kamen zu spät). Schulische Verpflichtungen nicht wahrgenommen, an Elterngespräche nicht teilgenommen, keine Unterstützung / Kontrolle bei den Hausaufgaben der Kinder.