69 f., 81 f.) zu den Antworten der Sozialen Dienste und der Schulverwaltung Stellung. Die Stellungnahmen wurden der jeweiligen Gegenpartei mit Verfügung vom 17. November 2022 zur Kenntnisnahme zugestellt (act. 83 f.). Hiernach hat das Verwaltungsgericht den Fall erneut auf dem Zirkularweg beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: