3. Es seien die Kinder D. und G. zur drohenden Wegweisung sowie der damit einhergehenden Trennung vom Beschwerdeführer anzuhören. 4. Es sei dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Prozessführung zu bewilligen und auf die Erhebung eines Kostenvorschusses zu verzichten. 5. Es sei dem Beschwerdeführer in der Person des Unterzeichnenden ein unentgeltlicher Rechtsbeistand zu bestellen. 6. Alles unter Entschädigungs- und Kostenfolge zulasten der Vorinstanz. Die Begründung ergibt sich, soweit erforderlich, aus den nachstehenden Erwägungen.