C. Mit Eingabe seines Rechtsvertreters vom 13. August 2021 erhob der Beschwerdeführer beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau (Verwaltungsgericht) Beschwerde und stellte folgende Anträge (act. 16 ff.): 1. Der Entscheid der Vorinstanz sei aufzuheben und der Beschwerdegegner sei anzuweisen, die Aufenthaltsbewilligung des Beschwerdeführers zu verlängern. 2. Der Beschwerdegegner sei anzuweisen, dem Beschwerdeführer für die Dauer des Verfahrens einen gültigen Ausländerausweis auszustellen.