Der Beschwerdeführer reiste am 8. November 2012 mit Einreisebewilligung des Bundesamts für Migration (BFM; heute Staatssekretariat für Migration [SEM]) zwecks Familienvereinigung zu seiner damaligen Partnerin in die Schweiz ein (Akten des Amtes für Migration und Integration [MIact.] 2 ff., 13). Mit ihm zusammen kamen ein weiterer Sohn seiner Partnerin aus einer früheren Beziehung, E. (geb. 2006, eritreischer Staatsangehöriger), sowie die Tochter einer Freundin seiner Partnerin, F. (geb. 1998, eritreische Staatsangehörige), in die Schweiz. Am 19. November 2012 ersuchte der Beschwerdeführer in Basel um Asyl (MIact. 2 ff., 7 ff., 170 ff., 179 ff.).