Für eine Veränderung der Situation komme er somit nicht umhin, Eigenverantwortung zu übernehmen. Seitens der Gemeinde müsse ihm aber auch die Möglichkeit geboten werden, einen Tatbeweis zu er- - 10 - bringen und die Bereitschaft zur Integration in den Arbeitsmarkt aufzuzeigen. Der Beschwerdeführer müsse die Gelegenheit wahrnehmen können, die Anspruchsvoraussetzungen zum Erhalt der ordentlichen Sozialhilfe zu erfüllen. Dies könne beispielsweise durch Auflagen und Weisungen oder durch eine (erneute) Zuweisung zu einem Arbeitseinsatz oder Beschäftigungsprogramm realisiert werden.