1.8. 1.8.1. Es gilt zu prüfen, ob der Beschwerdeführer nach dem Grundsatz von Treu und Glauben davon ausgehen musste bzw. hätte ausgehen müssen, dass ihm erst dann wieder materielle Hilfe ausgerichtet wird, wenn er den Nachweis von 15 Stellenbemühungen pro Monat beizubringen vermag.