Hinzu kommt, dass auch im Gemeinderatsentscheid vom 26. November 2019 betreffend Gewährung von Nothilfe keine Auflagen verfügt wurden (wobei vorliegend offenbleiben kann, ob Auflagen betreffend Stellensuche überhaupt hätten angeordnet werden dürfen). Erst mit dem Gemeinderatsentscheid vom 9. Juni 2020 wurden wieder Auflagen formell verfügt. Für den Zeitraum vom 1. August 2019 bis 1. Mai 2020, d.h. insbesondere für die vorliegend strittigen Monate März und April, bestand formell keine Auflage, dass der Beschwerdeführer monatlich 15 Stellenbemühungen nachweisen musste. Der Entscheid des Gemeinderates vom 9. Juni 2020 konnte sich somit nicht auf eine entsprechende Auflage stützen.