wiesen, soweit darauf eingetreten wurde (Beschwerdebeilage 6). 1.5.6. Gestützt auf ein neues Gesuch um materielle Hilfe bzw. auf Einsprache gegen den entsprechenden Ressortentscheid vom 1. Mai 2020 hin traf der Gemeinderat am 9. Juni 2020 einen neuen Entscheid (Beschwerdebeilage 3). Er erwog, dass der Beschwerdeführer aufgrund der nachgewiesenen 8 Stellenbemühungen im Monat März 2020 und 12 Stellenbemühungen im Monat April 2020 noch nicht alles Zumutbare unternommen -8-