Gemeinderatsentscheid vom 19. März 2019 wurde eine Verrechnung zu viel bezogener Sozialhilfe mit künftigen Auszahlungen in Aussicht gestellt. Weiter wurden Auflagen verfügt. Zum einen wurde erneut die Auflage des Nachweises von 15 Stellenbemühungen pro Monat angeordnet. Diese Auflage musste der Beschwerdeführer bis zum 31. Juli 2019 erfüllen. Zum anderen wurde der Beschwerdeführer zu einem Arbeitseinsatz beim Hausdienst der Gemeinde verpflichtet (Beschwerdebeilage 8). Die Beschwerdestelle wies am 12. September 2019 die Beschwerde gegen den Gemeinderatsentscheid vom 19. März 2019 ab (Verwaltungsbeschwerdeverfahren BE.2019.074, S. 34 ff.).