Da der Beschwerde die aufschiebende Wirkung nicht entzogen worden war, erging am 3. Mai 2019 ein Ressortentscheid für den Zeitraum bis zum Vorliegen des Beschwerdeentscheides (Akten Beschwerdestelle, S. 65). Diesbezüglich erhob der Beschwerdeführer Einsprache beim Gemeinderat. Mit Entscheid vom 25. Juni 2019 gewährte dieser rückwirkend ab 1. Februar 2019 materielle Hilfe (Verwaltungsbeschwerdeverfahren BE.2020.004, S. 50 ff.). Per 1. Juli 2019 wurde eine Kürzung derselben um 30 % beschlossen. Für den Fall der Abweisung der Beschwerde gegen den -7-