1.5.2. Mit Ressortentscheid vom 4. Dezember 2018 wurde dem Beschwerdeführer erneut Sozialhilfe zugesprochen und wiederum die Auflage erteilt, er müsse 15 Stellenbemühungen pro Monat, diesmal bis zum 31. März 2019, schriftlich nachweisen (Akten Beschwerdestelle, S. 69 ff.). Abermals wurde er darauf hingewiesen, dass die Nichtbefolgung dieser Auflage zu einer Kürzung der Sozialhilfe führen könne.