Nach der Auflösung eines temporären Arbeitsvertrags in der Probezeit gewährte der Gemeinderat A. mit Beschluss vom 26. November 2019 Nothilfeleistungen. 2. Nachdem A. Nachweise von Stellensuchbemühungen eingereicht hatte, beschloss der Gemeinderat X. an der Sitzung vom 9. Juni 2020: 1. A. erhält ab 01.05.2020 eine finanzielle Unterstützung in der Höhe von Fr. 1'986.00 von der Gemeinde X.. […] 2. Die Miete für die Zeit vom Januar-April 2020 wird nicht übernommen. 3. – 8. […] B. 1. Dagegen erhob A. am 16. Juli 2020 Beschwerde beim Departement Gesundheit und Soziales (DGS), Kantonaler Sozialdienst, Beschwerdestelle SPG, und beantragte: