Dabei stellt sich namentlich die Frage, ob und inwieweit die Krebserkrankung seiner Ehefrau, welche schliesslich zum Tod führte, den Beschwerdeführer effektiv daran gehindert hat, sich wirtschaftlich zu integrieren. Gemäss dem Bericht des Kantonsspitals R. vom 7. Mai 2021 wurde die Krebserkrankung der Ehefrau des Beschwerdeführers erstmals im Mai 2020 diagnostiziert (MI-act. 249). Nach diversen medizinischen Massnahmen verstarb sie rund ein Jahr später (MI-act. 247, 251 ff.). Dass der Beschwerdeführer während dieser Zeit keine neue Anstellung fand und sich auch nicht darum bemühte, erscheint lediglich zu einem gewissen - 13 -